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   OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05   

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OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05 (https://dejure.org/2007,5607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.04.2007 - 8 LB 212/05 (https://dejure.org/2007,5607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 (https://dejure.org/2007,5607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 2 ASO; § 15 Abs. 1 ASO; § 16 Abs. 1 S. 1 ASO; § 12 Abs. 4 Nr. 2 HKG; § 86 Abs. 1 VwGO
    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente; Unfähigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte; Feststellung der ...

  • IWW
  • Judicialis

    ASO § 16; ; HKG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ASO § 16; HKG § 12
    Berufsständisches Versorgungsrecht: Berufsunfähigkeitsrente einer Ärztin - Alterssicherung; Alterssicherungsordnung; Anrechnung; Arbeitsmarkt; Arzt; Ärzte; Ärztekammer; Ärzteversorgung; Ärztliche Tätigkeit; Berufstätigkeit; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage einer Ärztin auf Berufsunfähigkeitsrente stattgegeben

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherung und Vorsorge - Gericht entschärft Kriterien für Rente wegen Berufsunfähigkeit vom Versorgungswerk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente; Unfähigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte; Feststellung der ...

  • Institut für Kammerrecht (Leitsatz)
  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klage einer Ärztin auf Berufsunfähigkeitsrente stattgegeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Niedersachsen zur Berufsunfähigkeit einer Ärztin - Berufsunfähigkeit einer Ärztin trotz theoretischer Möglichkeit der Arbeit in Teilbereichen ihres Berufes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2007, 359
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05

    Alterssicherung; Alterssicherungsordnung; Arbeitsmarkt; berufsständisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
    Dieses Verständnis liegt schließlich auch dem Senatsbeschluss vom 9. November 2005 (8 LA 91/05) zu Grunde.
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
    Zumindest muss ihm aber eine noch mögliche und übliche Berufstätigkeit mit ihren typischen, das Anforderungsprofil bestimmenden Merkmalen bezeichnet werden (vgl. BSG, Beschl. v. 19.12.1996 - GS 2/95 -, BSGE 80, 24 ff.).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94

    Anspruch auf Zeitrente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
    Die bloße Aufzählung von Verrichtungen, die ein Mitglied der Beklagten noch ausüben kann, ohne gleichzeitige Feststellung, ob diese Verrichtungen in typisierten Anforderungsprofilen, also als ärztliche Berufe, auch tatsächlich vorkommen, genügt hingegen zum Ausschluss der Berufsunfähigkeit nicht (vgl. BSG, Urt. v. 18.7.1996 - 4 RA 33/94 -, NZS 1997, 188 ff.).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82

    Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
    Hat er dagegen bei vernünftiger Betrachtung praktisch keine derartige Chance mehr, so ist er vom Arbeitsmarkt schlechthin ausgeschlossen und damit berufsunfähig (vgl. BSG, Urt. v. 30.11.1983 - 5a RKn 28/82 -, BSGE 56, 64 ff.) .
  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 B 131.93

    Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
    Der Senat hat in der Vergangenheit gelegentlich die Formulierung verwandt, dass es bei der Prüfung der zuvor näher definierten "ärztlichen" Verweisungstätigkeiten auf die subjektive Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht ankomme (vgl. etwa Beschl. v. 2.4.2003, a. a. O., m. w. N; sowie ergänzend BVerwG, Beschl. v. 21.9.1994 - 1 B 131/93 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46; Kilger/Prossliner, NJW 2004, 821, 826).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 1233/97

    Berufsunfähigkeit; Zahnarzt; Berufsunfähigkeitsrente; Funktionsverlust der linken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
    Mit Urteil vom 16. März 1998 (- 8 L 1233/97 -, Nds. VBl. 1999, 20 ff.) hat der Senat ergänzend klargestellt, dass Verweisungstätigkeiten, für welche die vorgenannten (zahn-)ärztlichen Kenntnisse und Fähigkeiten lediglich günstig oder förderlich sind, aus dem Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" im Sinne der ASO ausgenommen und nicht als vom Zahnarzt zur Abwendung seiner Berufsunfähigkeit wahrzunehmende Ersatztätigkeiten zu qualifizieren sind.
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 21/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
    Danach sind dort zwar "auch Ärzte tätig, die überwiegend ohne direkten Patientenkontakt arbeiten." Aus dem nachfolgenden Satz ergibt sich aber, dass es sich hierbei um - in der Terminologie des Bundessozialgerichts - sog. Schonarbeitsplätze handelt, d.h. solche, die regelmäßig leistungsgeminderten Angehörigen des eigenen "Betriebs" vorbehalten sind und somit als Eingangsstelle für Betriebsfremde außer Betracht bleiben (vgl. etwa BSG, Urt. v. 30.6.1997 - 8 RKn 21/96 -, Kompaß 1998, 83 f., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.1995 - 8 L 6642/93

    Zahnärztliche Tätigkeit; Arbeit im Behandlungsstuhl; Kurative Tätigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
    Der Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit", auf die ein Zahnarzt verwiesen werden kann, "knüpft danach an die in der zahnärztlichen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten an und beschreibt jede sie voraussetzende objektive Erwerbsmöglichkeit" (Senatsurt. v. 20.4.1995 - 8 L 6642/93 -, NJW 1996, 3097 ff., DÖV 1996, 967).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.1999 - 8 L 5642/98

    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Arztes;; Alterssicherung; Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
    Mit Senatsbeschluss vom 14. Januar 1999 (- 8 L 5642/98 -, NJW 2000, 1811; DÖV 2000, 124) ist diese Rechtsprechung auf den Begriff der "ärztlichen Tätigkeit" im Sinne des hier maßgebenden § 16 Abs. 1 Satz 1 ASO übertragen und ausdrücklich ausgeführt worden, dass er alle Tätigkeiten bezeichnet, für die die Approbation oder eine Berufserlaubnis im Sinne der §§ 3 und 10 der Bundesärzteordnung (BÄO) Vorbedingung ist.
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96

    Berufsunfähigkeitsrente für einen Zahnarzt; Berufsunfähigskeitsrente;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
    Der Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" bezeichnet vielmehr in erster Linie alle Tätigkeiten, für die die Approbation oder eine Berufserlaubnis im Sinne der §§ 3, 10 der Bundesärzteordnung (bzw. der § 1, 2 und 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde) Vorbedingung ist (ebenso Urt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -, NdsRpfl 1999, 40 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 8 LB 12/17

    Anspruchsausschluss; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Depression;

    Dass eine juristische Ausbildung für die Tätigkeit förderlich oder notwendig ist, reicht nicht aus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.10.2008 - 5 A 2437/06 -, NJW-RR 2009, 353, juris Rn. 27; zur ärztlichen Tätigkeit Senatsbeschl. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34).

    Versichert ist danach nicht das Risiko, die vor der Erkrankung konkret wahrgenommene Tätigkeit nicht beibehalten zu können, sondern nur das Risiko, den Rechtsanwaltsberuf als solchen nicht mehr ausüben zu können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.10.2008 - 5 A 2437/06, NJW-RR 2009, 353, juris Rn. 28; zur Ärzteversorgung Senatsurt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, GesR 2007, 359, juris Rn. 32; Senatsbeschl. v. 2.2.2012 - 8 ME 153/11 -, juris Rn. 8).

    Hat er dagegen bei vernünftiger Betrachtung wegen des Eintritts des versicherten Risikos praktisch keine derartige Chance mehr, so ist er vom Arbeitsmarkt schlechthin ausgeschlossen und damit berufsunfähig (vgl. Senatsbeschl. v. 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4 ff.; Senatsurt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 38 f.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.12.2011 - 17 A 395/10 -, NJW 2012, 1751, juris Rn. 34 ff.).

    Von einer Fähigkeit zur Berufsausübung ist nicht mehr auszugehen, wenn die Erzielung eines die Existenz des Betroffenen sichernden Einkommens nicht mehr möglich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 2.4.2003 - 8 LA 166/02 - m.w.N.; Senatsurt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 zum Versorgungswerk der Ärztekammer).

  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 21 ZB 17.928

    Klage eines Arztes auf Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente wegen des Vorliegens

    Als Verweisungstätigkeiten kommen solche in Betracht, die eine ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis voraussetzen (§§ 3, 10 der Bundesärzteordnung; vgl. auch OVG Lüneburg U. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 - juris Rn. 34).

    In der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, die die Prozessbevollmächtigten des Klägers zitieren, wird weiter gefordert, dass dann, wenn bei abstrakter medizinischer Betrachtung ein Restbestand an Leistungsfähigkeit verbleibe, ausdrücklich zusätzlich zu fragen sei, in welchem Umfang diese Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben noch nutzbar gemacht werden könne, ob diese der ärztlichen Qualifikation entsprechenden Tätigkeiten geeignet seien, noch Erwerbseinkommen zu erzielen, oder ob dem Mitglied des Alterversorgungswerks der Arbeitsmarkt aufgrund seines Gesundheitszustands praktisch verschlossen sei (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 - juris Rn. 38).

    Habe er dagegen bei vernünftiger Betrachtung praktisch keine derartige Chance mehr, so sei er vom Arbeitsmarkt schlechthin ausgeschlossen und damit berufsunfähig (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 - juris Rn. 39 m.w.N. u.a. auf die Rspr. des BSG).

    Für die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgetragene Einschätzung, dass der Kläger bei vernünftiger Betrachtung vom Arbeitsmarkt schlechthin ausgeschlossen sei (vgl. Rspr. des OVG Lüneburg, U.v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05) bestehen aus o.g. Gründen in tatsächlicher Hinsicht keine Anhaltspunkte, so dass auch unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des OVG Lüneburg insoweit keine Berufsunfähigkeit vorliegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 17 A 395/10

    Antrag eines zugelassenen Anwalts auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, juris Rn. 34; Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 9 ZB 05.2587 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26. Juli 1995 - 9 B 93.2788 -, NJW 1996, 1613 f.; Nds. OVG, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 -, GesR 2007, 359 f. = juris Rn. 32; zur Existenzsicherung auch: BVerwG, Urteil vom 21. September 2005 - 6 C 3.05 -, NJW 2006, 711 ff. = juris Rn. 25.

    Davon ausgehend, dass die Satzung des beklagten Versorgungswerks, nach der gemäß ihrem § 19 die Alters- und die Berufsunfähigkeitsrente nach denselben Grundsätzen berechnet werden, zwar keine umfassende Lebensstandardsicherung, vgl. zur Lebensstandardsicherung: Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 9 ZB 05.2587 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26. Juli 1995 - 9 B 93.2788 -, NJW 1996, 1613 f.; Nds. OVG, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 -, GesR 2007, 359 f. = juris Rn. 36, aber eine angemessene, vor sozialem Abstieg bewahrende Vollversorgung bezweckt, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12. April 2011 - 17 B 372/11 -, DStR 2011, 1539 f. = juris Rn. 30 und vom 19. August 2009 - 17 A 2290/07 -, sind Einkünfte immer dann als wesentlich anzusehen, wenn sie der Höhe der für das jeweilige Mitglied errechneten Berufsunfähigkeitsrente entsprechen oder diese übersteigen.

  • VG Bremen, 09.09.2021 - 5 K 1306/19

    Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen psychischer Erkrankung, Urteil

    Die einem Mitglied der Beklagten zumutbaren Verweisungstätigkeiten sind nicht anhand der vom Kläger in Bezug genommenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Ärzteversorgung Niedersachsen zu bestimmen, wonach als Verweisungstätigkeiten lediglich solche Tätigkeiten in Betracht kommen, für die eine Approbation oder eine Berufserlaubnis im Sinne der §§ 3 und 10 BÄO Vorbedingung ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.01.1999 - 8 L 5642/98 -, juris Rn. 4 und Urt. v. 26.04.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34 zur Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen).

    Indem die ärztliche Vorbildung "überwiegend verwandt" werden können muss und sich die Verweisungstätigkeit dem ärztlichen Berufsbild zuordnen lassen muss, droht auch keine Gefahr einer sinnwidrigen Ausuferung der Verweisungstätigkeiten (so aber OVG Lüneburg, Urt. v. 26.04.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34).

    Habe er dagegen bei vernünftiger Betrachtung praktisch keine derartige Chance mehr, sei er vom Arbeitsmarkt schlechthin ausgeschlossen und damit berufsunfähig (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.04.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 07.11.2022 - W 7 K 21.859

    Kein Ruhegeld bei Dozententätigkeit des Rechtsanwalts trotz Berufsunfähigkeit

    Zudem seien die von dem Klägerbevollmächtigten zitierten Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) München vom 21. April 2011 (Az.: M 12 K 09.672) und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 26. April 2007 (Az.: 8 LB 212/05) zur Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes nicht ausschlaggebend, da es dort um das Vorliegen der medizinischen Berufsunfähigkeit gehe.

    Das Urteil des OVG Lüneburg vom 26. April 2007 (Az.: 8 LB 212/05) beziehe sich auf § 16 Abs. 1 der Alterssicherungsordnung der Ärzteversorgung Niedersachsen, der nur von einem Vorliegen der Berufsunfähigkeit ausgehe, wenn das Mitglied zur Ausübung des ärztlichen Berufs unfähig sei.

    Im Einklang mit der Definition der Berufsunfähigkeit in § 29 Abs. 1 Satz 2 BRAStV, welche bewusst nicht an die zuletzt ausgeübte anwaltliche Tätigkeit des Mitglieds anknüpft, sondern an die gesamte anwaltliche Tätigkeit ("zur Ausübung seines Berufs"), ist die Formulierung grundsätzlich so zu verstehen, dass sie umfassend alle beruflichen Tätigkeiten erfasst, zu deren Ausübung des Mitglied von seiner Ausbildung her berechtigt und unter Berücksichtigung des bisherigen beruflichen Werdeganges und der erworbenen Qualifikationen befähigt ist (BayVGH, B.v. 9.8.2019 - 21 ZB 17.928 - juris Rn. 26; B.v. 6.5.1999 - 9 ZB 98.1402 - juris Rn. 3; Nds.OVG, U.v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 - juris Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11

    Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines

    Berufsunfähig ist daher nicht, wer noch (mindestens) eine andere ärztliche Tätigkeit übernehmen und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 f. m.w.N.).

    Diese Tätigkeiten (Anstellung im Gesundheitsamt zur Durchführung von Vorsorgemaßnahmen, Gesundheitsberatungen und Impfungen; Anstellung als Ärztin im Blutspendedienst; Lehrtätigkeit in Krankenpflegeschulen; Durchführung schmerztherapeutischer Beratung und Behandlung im ambulanten Bereich; Teilzeittätigkeit als sorgfältige und zugewandte Ärztin in einer Allgemeinpraxis) setzen eine ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis voraus und kommen daher nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 f.; Beschl. v. 14.1.1999 - 8 L 5642/98 -, juris Rn. 4) als Verweisungstätigkeiten in Betracht.

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2020 - 8 LB 97/19

    Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Einstellung der beruflichen

    Dagegen ist Tatbestandsvoraussetzung nach der RVS einerseits nicht, dass Bedürftigkeit vorliegt oder dass auch keine Einkünfte aus anderen Quellen bezogen werden (vgl. Senatsurt. v. 26. April 2007 - 8 LB 22/05 -, GesR 2007, 359, juris Rn. 49 f.).
  • VG Magdeburg, 20.09.2022 - 3 A 137/21

    Berufsunfähigkeitsrente für Arzt; Erfordernis der vollständigen Berufsunfähigkeit

    Als weitere ärztliche Tätigkeiten kommen solche in Betracht, die eine ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis voraussetzen (vgl. §§ 3, 10 BÄO; OVG Lüneburg, Urteil v. 26.04.2007, 8 LB 212/05; juris).

    Hat er hingegen bei vernünftiger Betrachtung praktisch keine derartige Chance mehr und ist er damit vom Arbeitsmarkt schlechthin ausgeschlossen stellt sich dies als Berufsunfähigkeit dar (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26.04.2007, 8 LB 212/05; juris).

  • OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15

    Wirksamkeit einer den Tatbestand der Berufsunfähigkeit umschreibenden Änderung

    Dies verwundert nicht, denn im Recht der Berufsunfähigkeit ist in Bezug auf die freien Berufe anerkannt, dass ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente ausgeschlossen werden kann, wenn die berufliche Tätigkeit zumindest halbtags noch bewältigt wird, entsprechende Stellen auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich verfügbar sind und mit einer Halbtagsbeschäftigung ein zumindest existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann.(vgl. z.B. zur Versorgung der Ärzte: OVG Lüneburg, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rdnr 36) Auch aus Sicht des Senats besteht keine Veranlassung, die Zumutbarkeit einer Halbtagsbeschäftigung zur Vermeidung des Angewiesenseins auf eine Berufsunfähigkeitsrente in Frage zu stellen.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 8 LA 174/09

    Wirksamkeit einer Austrittserklärung bei Abgabe der Willenserklärung in einem

    Ob die letztgenannte Ansicht des Verwaltungsgerichts zutrifft (vgl. insoweit Urt. d. Senats v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, GesR 2007, 359 f., m. w. N.), ist im Zulassungsverfahren nicht klärungsbedürftig.
  • VGH Hessen, 24.02.2010 - 7 A 1408/09

    Berufsunfähigkeit nach der Versorgungsordnung des Versorgungswerks der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 17 A 1163/15

    Arbeitsmarkt für ärztliche Tätigkeiten mit einer in ständiger Schutzhaltung

  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 4 K 6874/19

    Berufsunfähigkeit im Sinne der berufsständischen Pflichtversorgung - Verwertung

  • VG Oldenburg, 21.06.2016 - 7 A 3393/15

    Ärztliches Gutachten; Berufsunfähigkeit; Präklusion; Rechtsanwaltsversorgung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2009 - 17 A 251/08

    Aufgeben der Ausübung des ärztlichen Berufes durch Kündigung des

  • VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15

    Berufsunfähigkeitsrente; Beweisverwertungsverbot; konkludentes Einverständnis;

  • VG Stade, 27.05.2020 - 6 A 383/15

    Berufsunfähigkeitsrente

  • VG Gelsenkirchen, 06.12.2011 - 18 K 918/11

    Berufsunfähigkeitsrente, Zahnärztin, Zahnarzt, Verweisungstätigkeit

  • VG Schleswig, 16.02.2010 - 7 A 88/08

    Recht der freien Berufe

  • VG Schwerin, 03.09.2014 - 7 A 1582/12

    Widerruf der Bewilligung von Berufsunfähigkeitsrente für eine Ärztin

  • VG Aachen, 20.01.2009 - 5 K 104/08

    Anspruch auf Bewilligung von Berufsunfähigkeitsrente gemäß § 10 Abs. 1 der

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